Als Odal bezeichnet man heute in Nordeuropa und auf den Orkney (hier Udal law genannt) den Teil des Grundbesitzes, der sich im Mittelalter über lange Zeit oder über Generationen im Besitz einer Familie befand und damit dem Odalsrecht unterlag.
Mit dem Begriff des Odal ist die Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers verbunden. In aller Regel, aber nicht notwendig, hatte der Mannesstamm eine Vorzugsstellung in Bezug auf das Odals-Land. Diese besondere Beziehung zwischen Land und Familie gibt es in allen Kulturen auf der ganzen Welt. Hier wird aber nur der nordeuropäische Raum behandelt, in dem das Wort Odal wurzelt. Im Gegensatz zum Odal konnte der Eigentümer eines Allods frei darüber verfügen.
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